seit dem 01.01.2023 gilt in Österreich ein neues Gesetz zur Verpackungslizenzierung für ausländische Versandhändler. Dazu gehört es auch einen Bevollmächtigten in Österreich zu benennen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes können wir daher bis auf Weiteres keine Lieferungen nach Österreich durchführen.
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seit dem 01.01.2023 gilt in Österreich ein neues Gesetz zur Verpackungslizenzierung für ausländische Versandhändler. Dazu gehört es auch einen Bevollmächtigten in Österreich zu benennen. Bis zur Klärung des Sachverhaltes können wir daher bis auf Weiteres keine Lieferungen nach Österreich durchführen.